Auf Kurs mit uns
Um unsere gemeinnützige Arbeit zum Betrieb unseres Großseglers sinnvoll planen zu können und unsere Stiftungsarbeit auch in Zukunft zu sichern, sind wir auf tatkräftige und regelmäßige Unterstützung angewiesen. Bewerbe dich noch heute als CREW der ALEXANDER von HUMBOLDT II, die sich als das Segelschulschiff der Jugend versteht.
Die Bordbesetzung
Im Nachfolgenden haben wir alle Tätigkeiten an Bord aufgeführt und beschrieben, welche Aufgaben die entsprechenden Tätigkeiten beinhalten und welche Voraussetzungen gelten. In der Regel fahren wir mit einer Stammbesatzung von insgesamt 25 Personen. Hinzu kommen bis zu 52 Trainees.
Jeder, der sich an Bord in der Decksbesatzung aus- oder weiterbilden lassen möchte, ist bei uns herzlich willkommen. Der erste Schritt dazu ist die Leichtmatrosenprüfung. Interessierte Trainees wenden sich, sofern sie alle Voraussetzungen erfüllen, zu Beginn des Törns an den Toppsmatrosen, Steuermann oder an den Kapitän. So können sie während des Törns zielgerecht ausgebildet werden. Am Ende der Reise erfolgt die praktische Prüfung. Das Prüfungskomitee besteht aus Toppsmatrose, Bootsmann, Steuermann, Segelmeister und Kapitän. Falls Du Dich für eine der anderen unten aufgeführten Tätigkeiten interessierst, melde Dich gerne bei uns und wir klären Deine Fragen in einem persönlichen Gespräch.
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf unserer Webseite auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d). Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Deine Ansprechpartnerin
Gerne sprechen wir mit Dir über die vielfältigen Möglichkeiten zur aktiven Unterstützung an Bord unseres Schiffes.
Silke Mandel
E-Mail: s.mandel@alex-2.de
Tel.: +49 (0) 471 94588 11
Du gehörst bereits zur Stammcrew und möchtest Dich für Deinen nächsten Törn anmelden?
Der Kapitän trägt die alleinige Verantwortung für Schiff und Besatzung. Sein wichtigstes Ziel ist, allen Gefahren der See richtig zu begegnen und sicher und pünktlich den Bestimmungshafen zu erreichen. Zu seiner Unterstützung stehen ihm alle Besatzungsmitglieder und Bordeinrichtungen zur Verfügung.
Neben großem seemännischem und nautischem Können muss er über gute Menschenkenntnis und ausgeprägtes Organisationstalent verfügen. Darüber hinaus muss er auch die Fähigkeit besitzen, eine große Gruppe unterschiedlicher Menschen zu jeder Tageszeit und unter allen Bedingungen zu führen.
Seine herausragende Stellung an Bord ist gesetzlich festgelegt. Er ist Vorbild für die gesamte Besatzung; sein Auftreten ist maßgebend für die gute Stimmung an Bord.
Der Kapitän auf ALEXANDER von HUMBOLDT II hat eine Ausbildung zum Berufskapitän auf Großer Fahrt und verfügt über ausgedehnte Erfahrung. Im Rahmen seiner Aufgaben vertritt er auch die Deutsche Stiftung Sail Training (DSST). Die Vorlage eines gültigen Gesundheitsattestes (Seediensttauglichkeit laut Vorgabe der BG-Verkehr) ist erforderlich. Kapitäne, die neu zu uns stoßen, werden in der Regel zunächst zur Einarbeitung für ein paar Törns als 1. Steuermann eingesetzt.
Der Segelmeister unterstützt die Schiffsführung bei der Segelführung und den Segelmanövern; ständig sind Segel zu trimmen, zu setzen, wegzunehmen und die Rahen zu brassen, um das Geschwindigkeitspotential des Schiffes auszunutzen. Daher hat der Segelmeister ein ausgeprägtes Wissen und langjähriges Können im Umgang mit Rahseglern. Mit seiner reichhaltigen Erfahrung trägt er zur gründlichen Ausbildung der Besatzung bei, besonders um die Handhabung traditioneller Segelschiffe für die Zukunft zu bewahren.
Drei Steuerleute unterstützen den Kapitän bei dem Erreichen seiner Ziele. Als sein verlängerter Arm tragen sie die Verantwortung für ihre Wache, sichere Navigation und sicheren Schiffsbetrieb. Sie erfüllen daneben zusätzliche Pflichten im Rahmen der Aufgabenverteilung für die Stammcrew, wie Funkbetrieb, Berichtigung der nautischen Unterlagen, Vorbereitung der Hafeneinklarierung, Wartungsarbeiten in Absprache mit dem Bootsmann, Bordverwaltung und vieles mehr. Ihre enge Zusammenarbeit mit dem Toppsmatrosen ihrer Wache prägen die Stimmung und den Erlebniswert aller Wachmitglieder.
Steuerleute, die neu an Bord kommen, werden zuerst je nach ihrem Ausbildungsstandard als zusätzliche Steuerleute eingesetzt; sie lernen vom verantwortlichen Steuermann der Wache die praktischen Seiten des Schiffsbetriebs kennen. Riggtauglichkeit sollte vorhanden sein. Bereitschaft für den inneren und äußeren Schiffsbetrieb sowie die Fähigkeit zur Arbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen und die Teamfähigkeit werden vorausgesetzt.
Der 1. Steuermann hat eine Ausbildung als Berufsnautiker mit einem gültigen nautischen Befähigungsnachweis gemäß STCW Abschnitt A-II/2 Nr. 4.1 und 4.3 (1. Offizier bis 3000 BRZ). Er muss ausreichende Segelerfahrung auf solchen Fahrzeugen haben. Neben seinen Aufgaben als Wachoffizier ist der 1.Steuermann verantwortlich für Wartung und Instandhaltung im Decksbereich, Einteilung der Decksmannschaft für notwendige Arbeiten an Deck und im Rigg, sowie den gesamten Bereich Schiffsicherheit. Er ist auch der nominierte SSO (Ship Security Officer), und muss dementsprechend durch das BSH gemäß ISPS-Code zertifiziert sein. Aufgrund seines STCW-Patentes ist der 1.Steuermann grundsätzlich der designierte Kapitänsvertreter. Die Vorlage eines gültigen Gesundheitsattestes (Seediensttauglichkeit laut Vorgabe der BG-Verkehr) ist erforderlich.
Drei Steuerleute unterstützen den Kapitän bei dem Erreichen seiner Ziele. Als sein verlängerter Arm tragen sie die Verantwortung für ihre Wache, sichere Navigation und sicheren Schiffsbetrieb. Sie erfüllen daneben zusätzliche Pflichten im Rahmen der Aufgabenverteilung für die Stammcrew, wie Funkbetrieb, Berichtigung der nautischen Unterlagen, Vorbereitung der Hafeneinklarierung, Wartungsarbeiten in Absprache mit dem Bootsmann, Bordverwaltung und vieles mehr. Ihre enge Zusammenarbeit mit dem Toppsmatrosen ihrer Wache prägen die Stimmung und den Erlebniswert aller Wachmitglieder.
Steuerleute, die neu an Bord kommen, werden zuerst je nach ihrem Ausbildungsstandard als zusätzliche Steuerleute eingesetzt; sie lernen vom verantwortlichen Steuermann der Wache die praktischen Seiten des Schiffsbetriebs kennen. Riggtauglichkeit sollte vorhanden sein. Bereitschaft für den inneren und äußeren Schiffsbetrieb sowie die Fähigkeit zur Arbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen und die Teamfähigkeit werden vorausgesetzt.
Der 2. und 3. Steuermann können entweder Inhaber eines nautischen Befähigungszeugnisses gemäß STCW Abschnitt A-II/1 mit allen entsprechenden Befähigungsnachweisen eines Berufsnautikers (siehe 1. Steuermann) sein, oder Inhaber von Sporthochseeschifferscheinen gemäß Sportseeschifferscheinverordnung mit Zusatzeintrag zum Führen eines Traditionsschiffes sein (SHS + Zusatzeintrag). Sie müssen im Besitz eines „Allgemeinen Funkbetriebszeugnisses“ (Long Range Certificate (LRC) sein.
Inhaber von SHS + Zusatzeintrag müssen den Nachweis erbringen, an einem Basic Safety Lehrgang oder an einem speziellen mit der DSST abgestimmten Schiffssicherheitslehrgang im Sinne von Abschnitt A-VI/1 des STCW-Codes an einer anerkannten Ausbildungsstätte teilgenommen zu haben. Die Vorlage eines gültigen Gesundheitsattestes (Seediensttauglichkeit laut Vorgabe der BG-Verkehr) ist erforderlich. Im Rahmen der Aufgabenteilung, normalerweise üblich an Bord, kümmert sich der 2.Steuermann um den GMDSS / Funkbetrieb, medizinische Assistenz, wo erforderlich, sowie die Berichtigungen aller nautischen Unterlagen. Der 3.Steuermann unterstützt die beiden anderen Steuerleute in den Bereichen Schiffssicherheit und Nautik.
Leiter der Maschinenanlage auf der ALEXANDER von HUMBOLDT II können Schiffsingenieure oder Schiffsmaschinisten werden. Nach einer angemessenen Einweisung auf Törns an Bord, in der Regel 2 bis 3 Wochen, kann dann der Einsatz an Bord erfolgen.
Es gelten folgende Eingangsvoraussetzungen:
Sie können entweder Inhaber eines technischen Befähigungszeugnisses für Maschinisten auf Schiffen mit einer Antriebsleistung bis zu 750 kW mit allen entsprechenden Befähigungsnachweisen eines Berufsseemannes oder Inhaber eines entsprechenden Befähigungsnachweises für Maschinisten auf Traditionsschiffen gemäß Sportseeschifferscheinverordnung oder Absolvent eines geeigneten technischen Ausbildungsganges an einer anerkannten Ausbildungseinrichtung sein.
Verantwortung und Aufgaben des Leiters der Maschinenanlage:
- Verantwortliche Leitung des gesamten technischen Bereichs (siehe dazu auch unter Maschinisten)
- Buchführung und Nachbestellungen von Betriebsstoffen und Reserveteilen in Absprache mit der Landorganisation
- Offene Kommunikation mit dem Kapitän
- Übergabe an den Nachfolger am Ende der Reise – schriftlich, wenn mündlich nicht möglich
- Weiterhin wird vorausgesetzt, dass die Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen und die Teamfähigkeit bestehen
Maschinenpersonal auf der ALEXANDER von HUMBOLDT II können neben Schiffsingenieuren und Schiffsmaschinisten auch Personen werden, die eine technische Berufsausbildung wie z. B. Maschinenbauingenieure, Maschinenschlosser, Landmaschinenschlosser, Kfz-Mechaniker, Elektroingenieure, Elektroinstallateur, Gebäudeenergietechniker, Versorgungsingenieure, u.a. erfolgreich abgeschlossen haben. Nach einer angemessenen Einweisung auf Törns an Bord, in der Regel 2 bis 3 Wochen, kann dann der Einsatz an Bord erfolgen.
Alle geeigneten Techniker müssen den Nachweis erbringen, an einem Basic Safety Lehrgang oder einem speziellen mit der DSST abgestimmten Schiffssicherheitslehrgang im Sinne von Abschnitt A-VI/1 des STCW-Codes an einer anerkannten Ausbildungsstätte teilgenommen zu haben. Die Vorlage eines gültigen Gesundheitsattestes ist erforderlich.
Verantwortung und Aufgaben für den Maschinisten:
- Betriebsführung und Überwachung der gesamten technischen Bordanlagen (nautische Geräte in Absprache mit Schiffsführung). Durchführung von Reparaturarbeiten, soweit mit Bordmitteln möglich
- Bedienung der Antriebsanlage und kontinuierliche Wartung der gesamten Maschinenanlage
- Kontrolle und Instandhaltung von Beleuchtung, Stromversorgung und sanitären Einrichtungen auf technische Funktion
- Kontrolle und Wartung der Sicherheitseinrichtungen im Maschinenbereich
- Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen im Maschinenbereich
- Einführung und ggf. Anleitung interessierter Trainees in den Maschinenbereich. Information der Decks-Stammbesatzung über den Maschinenbetrieb und ggf. Ausbildung in ausgewählten Arbeitsgebieten
- Die Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen und die Teamfähigkeit werden vorausgesetzt
Voraussetzungen:
- Erfahrung in Verwaltungstätigkeiten / Organisation
- EDV-Kenntnisse
- Englischkenntnisse
- Absolvierung des Schiffssicherheitslehrgangs
- Gültiges Gesundheitsattest
Aufgaben:
- Kommunikation mit Kapitän, Stamm und Trainees
- Ein- und Ausklarieren, d.h. Zusammenarbeit und Kommunikation mit DSST, Hafenagenturen und Behörden
- Betreuung des E-Mail-Verkehrs, Versand der Schiffspost
- Bearbeitung von Form-Blättern, Zertifikaten, Aushängen, Nachweisen
- Vorbereiten einer Reise (Kojen-, Wach- und Backschaftsplan)
- Verarbeitung personenbezogener Daten, Datenschutz und Datensicherung
- Erstellung des Internet-Törnberichts
- Organisation von z.B. Empfängen, Bordveranstaltungen
- Aufsicht über Inventur der Lebensmittel, Getränke, Non-Food
- Bearbeitung von Lieferscheinen, Bestellungen
- Führung der Schiffskasse und Erstellung der Reiseabrechnung
- Organisation des Schlappskistenverkaufs
- Übergabe an den nachfolgenden Verwalter
Der Verwalter ist dem Kapitän direkt unterstellt, fährt in der Regel wachfrei. Die Übernahme als Verwalter kann auf Empfehlung des Steuermannes und des Kapitäns, grundsätzlich nach einer Fahrzeit von einem Monat als Trainee, in denen er schiffsspezifische Erfahrungen gesammelt hat, erfolgen.
Der Bootsmann ist der Leiter des Bordbetriebes an Deck. In Absprache mit der Schiffsführung organisiert er im Tagesdienst die Wartungs-, Reparatur- und Verschönerungsarbeiten auf dem ganzen Schiff. Er beteiligt sich aktiv am Unterricht.
Am Ende der Reise übergibt er seinem Nachfolger den Bootsmannbericht, in dem alle Arbeiten seiner Reise aufgeführt sind. Er gibt auch dem Kapitän Empfehlungen und Hinweise für größere Wartungs- und Reparaturarbeiten für nachfolgende Werftzeiten. Seine Aufgaben umfassen:
Rigg, Deck und Wohnbereich
- Verantwortung für Wartung, Kontrolle und Reparatur des laufenden und stehenden Guts
- Verantwortung für Reinigung, Pflege und Konservierung des Deck- und Wohnbereiches
- Ausgabe von Farben, Material und Werkzeug
- Kontrolle und Ergänzung der Farblast, der Kabelgattvorräte und Werkzeugbestände
- Betreuen der Segellast
- Führen des Bootsmannberichtes
Umweltschutz
- Anleitung und Kontrolle zur Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen (in Absprache mit der Schiffsführung)
- Fachgerechte Mülltrennung und -entsorgung
- Angaben zur Führung des Mülltagebuches
Sicherheit
- Anleitung zur Einhaltung von Arbeitsschutz, Schiffssicherheit und bei den Rettungsmitteln
- Kontrolle und Wartung der Brandschutzeinrichtungen und –geräte
- Peilen der Frischwasser- und der Ballastwassertanks
- Betreuen der Materialien für Lecksicherung, Anleitung bei Lecksicherung
- Kontrolle und Wartung der Sicherheitsgurte und Rettungswesten
Technik
- Bedienung, Kontrolle, Wartung des Ankerspills, der Müllpresse, der Bootswinde und der Bootsmotoren (in Zusammenarbeit mit Maschinisten)
Ausbildung und Betreuung
- Vermittlung von Fachkenntnissen aus seinem Arbeitsbereich an Trainees und Stammbesatzung
Für die Berufung zum Bootsmann gelten folgende Eingangsvoraussetzungen:
Für die Übernahme als Bootsmann auf der ALEXANDER von HUMBOLDT ist die Empfehlung des Toppsmatrosen, Steuermanns und des Kapitäns von drei verschiedenen Törns notwendig. Grundsätzlich ist eine Fahrtzeit von einem Monat als Matrose u. Assistent eines Bootsmannes zu erwerben. Die Entscheidung zur Übernahme als Bootsmann erfolgt anhand der Beurteilung und Empfehlung der Schiffsleitung, auch unter dem Aspekt der Teamfähigkeit und der Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen sowie auch durch den Eigner bzw. dem Betreiber
Qualifizierungs- und Besetzungsvoraussetzungen:
- Er muss an einem speziellen mit der DSST abgestimmten Schiffssicherheitslehrgang im Sinne von Abschnitt A-VI/1 des STCW-Codes an einer anerkannten Ausbildungsstätte teilgenommen haben
- Die Vorlage eines gültigen Gesundheitsattestes
- Als Voraussetzung gelten die See-/ Riggtauglichkeit und ein Mindestalter von 20 Jahren
- Sportbootführerschein „See“
Toppsmatrosen gehören wie auch der Bootsmann zu den Führungskräften an Bord unseres Segelschiffes. Das „Bordklima“ wird wesentlich von ihrem Verhalten gegenüber den anderen Besatzungsmitgliedern und ihrem Vorleben der Ziele unserer Stiftung geprägt.
Eignungsvoraussetzungen:
- Gefestigte Persönlichkeit
- Menschliche Führungsqualitäten
- Einfühlungsvermögen
- Seemännisches Können
- Erfahrung, insbesondere in Ausnahmesituationen und Gefahren
- Fähigkeit Trainees, Leichtmatrosen und Matrosen motivieren, anzuleiten, auszubilden und ihnen ein „gesundes“ Sicherheitsbewusstsein zu vermitteln
- Bereitschaft, Wissen und Können an andere weiterzugeben
Qualifizierungs- und Besetzungsvoraussetzungen:
- Er/ Sie muss an einem speziellen mit der DSST abgestimmten Schiffssicherheitslehrgang im Sinne von Abschnitt A-VI/1 des STCW-Codes an einer anerkannten Ausbildungsstätte teilgenommen haben
- Die Vorlage des Sportbootführerschein „See“
- Die Vorlage eines gültigen Gesundheitsattestes
- Die Übernahme als Toppsmatrose erfolgt auf Empfehlung des Toppsmatrosen, des Steuermanns und des Kapitäns. Grundsätzlich nach einer Fahrzeit von zwei Monaten als Matrose u. Assistent eines Toppsmatrosen auf der ALEXANDER von HUMBOLDT II, um so die Eignung für die Aufgaben zum Toppsmatrosen zu erwerben. Ersatzweise kann der „S.T.A.G. – Vorerfahrungsnachweis“ (Springerpass) genügen (vgl. ISM-Dokument Fo 6-3). Der Eigner/ Betreiber hat dies zu bestätigen
- Die Entscheidung zur Übernahme als Toppmatrose erfolgt anhand der Beurteilung und Empfehlung der Schiffsleitung, auch unter dem Aspekt der Teamfähigkeit und der Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen sowie auch durch den Eigner bzw. Betreiber
- Als Voraussetzung gelten die See-/ Riggtauglichkeit und ein Mindestalter von 20 Jahren
Verantwortlichkeit und Aufgaben:
a) Wachdienst
- Der Toppsmatrose ist dem Wachoffizier unterstellt
- Führen Stamm/ Trainees in einer Wache
- Leitung der Segelbedienung bei Manövern
- Erstellung Sicherheitsrolle, Wach-, Kammer-, Kojen, Backschaftsplan (in Absprache mit Steuermann und Information an den Verwalter)
- Verteilung und Handhabung der Sicherheitsgurte
- Organisation des Schiffssicherungsdienstes – E.u.U. Gruppen aufstellen
- Arbeitseinteilung für den Wachdienst (See/ Hafen/ Anker) und die Backschaft
- Unterstützung des Bootsmannes bei der Pflege und Instandhaltung des Schiffes durch die Wachgänger
b) Rigg und Deck
- Wartung und Kontrolle des stehenden und laufenden Gutes und Schiffsinstandhaltung in Absprache mit dem Bootsmann
c) Sicherheit und Umweltschutz
- Sicherheitseinweisungen: Verschlusszustände, Notausgänge, Fluchtwege, Sicherheitsplan, Rettungsausrüstung, Brandschutz etc.
- Überwachung der Einhaltung der Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften
- Arbeitssicherheit
- Müllvermeidung, Entsorgung
- Bewusstseinsbildung insbesondere für die Meeresumwelt
d) Ausbildung und Betreuung
- Weiterbildung der Stammanwärter und der Decks-Crew in Schiffsicherheit, Brandschutz, Manöverkunde und dem allgemeinen Schiffsbetrieb während der gesamten Wachzeit
- Vertrauensperson für die Wache
- Pflege der Gemeinschaft in der Wachgruppe
- Einweisung der Trainees in alle vorgenannten Punkte des Bordbetriebes, insbesondere in die Bedienung der Segel und des Riggs (Aufentern ist freiwillig, kein Druck, Riggtauglichkeit)
- Kenntnispflege der Belegungen bei den Mastgärten und Nägelbänken, Tampenjagd
e) Reinigungsarbeiten
- Die Ordnung und Reinigung im Deckbereich ist Aufgabe des Bootsmannes und der Toppsmatrosen
Qualifizierungs- und Besetzungsvoraussetzungen:
Die Übernahme als Matrose erfolgt auf Empfehlung des Toppsmatrosen, Steuermannes und Kapitäns. Grundsätzlich nach einer Fahrzeit als Leichtmatrose von zwei Monaten, um die Fertigkeiten eines Matrosen zu erlernen und nach anschliessender Ablegung einer Eignungsprüfung.
Weitere Voraussetzungen:
- Er muss an einem speziellen mit der DSST abgestimmten Schiffssicherheitslehrgang im Sinne von Abschnitt A-VI/1 des STCW-Codes an einer anerkannten Ausbildungsstätte teilgenommen haben
- Die Vorlage eines gültigen Gesundheitsattestes
- Die Vorlage eines Sportbootführerschein „See“ ist optional, aber erwünscht
- Die Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen und Teamfähigkeit werden vorausgesetzt
- See-/ Riggtauglichkeit und ein Mindestalter von 18 Jahren
Verantwortlichkeit und Aufgaben:
a) Wachdienst und Organisation
- Beherrschung aller Leinen, auch nachts (Segel u. Tampenplan)
- Bedienung der Segel bei Manövern
- Steuern und Ausguck in der Seewache
- Seeklar bzw. Hafenklar machen, Festmachen, Fendern, Gangway usw.
- Hafen- und Ankerwache
b) Rigg-, Deck- und Wohnbereich
- Schiffsinstandhaltung allgemein, Wartung, Reinigung und Reparatur (in Absprache mit Bootsmann und Toppsmatrose)
- Fähigkeiten in seemännischen Handarbeiten (Knoten, Spleißen, Belegen usw.)
- Ordnung, Sauberkeit unter Deck (einschl. Sanitärbereich)
c) Verpflegung
- Backschaft
- Proviantübernahme
d) Umweltschutz
- Müllentsorgung und Müllvermeidung
- Bewusstseinsbildung, insbesondere für die Meeresumwelt
- Kenntnisse des ISM – Konzeptes
e) Sicherheit
- Kenntnisse über allgemeine Schiffs- bzw. Arbeitssicherheit (Rigg, Deck etc.)
- Aufbau und Aussage des Sicherheitsplanes, z.B. Fluchtwege, Feuerlöscher
- Persönliche und kollektive Sicherheitsausrüstung
- Übernahme von Funktionen in der Sicherheitsrolle
- Kenntnisse des ISM – Konzeptes
f) Ausbildung und Betreuung
- Vermittlung allgemeiner Segelkenntnisse
- Einweisung der Trainees in die Punkte a) bis d)
- Pflege der Gemeinschaft in der Wachgruppe
Qualifizierungs- und Besetzungsvoraussetzungen:
Die Übernahme als Leichtmatrose kann auf Empfehlung des Toppsmatrosen, Steuermannes und Kapitäns grundsätzlich nach einer Fahrzeit von einem Monat als Trainee und nach anschliessender Ablegung einer Eignungsprüfung erfolgen. Als Voraussetzung gelten die See-/ Riggtauglichkeit und ein Mindestalter von 16 Jahren, um so die Fertigkeiten zu erlernen, die für die Aufgaben eines Leichtmatrosen von Bedeutung sind.
Weitere Voraussetzungen:
- Er muss an einem speziellen mit der DSST abgestimmten Schiffssicherheitslehrgang im Sinne von Abschnitt A-VI/1 des STCW-Codes an einer anerkannten Ausbildungsstätte teilgenommen haben
- Die Vorlage eines gültigen Gesundheitsattestes
Verantwortlichkeit und Aufgaben: Einarbeitung in die Aufgaben eines Matrosen
Das Kombüsenteam gehört zu den wichtigsten Crew-Mitgliedern an Bord. Qualität und Pünktlichkeit ihres Essens bestimmen wesentlich die Stimmung an Bord (ist das Wetter schlecht, aber das Essen gut, läuft die Stimmung zu Hochform auf). Die Ideale Besetzung für diese wichtige Aufgabe ist natürlich ein erfahrener Schiffskoch. Aber auch Landköche, Bäcker, Konditoren, Profis und Amateure mit Erfahrung in der Verpflegung großer Gruppen sind herzlich willkommen. Idealerweise besteht das Kombüsenteam aus einem Koch und einem Bäcker. Diese beiden sprechen sich an Bord ab und entscheiden, wer welche Aufgaben übernimmt. Die Kombüse funktioniert nur in Teamarbeit.
Jeder Koch/Kochsmaat muss für die Arbeit an Bord eine Belehrung für Lebensmittelpersonal nach § 43 IfSG nachweisen können. Ebenso müssen dem Büro der Alex-2 die Zertifikate der Seediensttauglichkeit (SeeBG) und des Basic Safety Trainings STCW vorliegen.
Bereitstellung der Mahlzeiten (auf See):
- Frühstück in der Zeit von 07:30 Uhr bis 08:30 Uhr
- Mittag in der Zeit von 11:30 Uhr bis 12:30 Uhr
- Abendessen in der Zeit von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr
- Bei Aufenthalten im Hafen gelten jeweils kürzere Essenszeiten
Aufgaben:
- Verpflegung einer bis zu 79-köpfigen Besatzung, die immer hungrig ist
- Bei Bedarf wird frisches Brot/Brötchen gebacken und zu Seemannssonntagen, Sonntagen und Geburtstagen wird Kuchen gebacken
- Nach Rücksprache mit dem Kapitän wird zum Ende eines Törns ein Captains Dinner angeboten
- Reinhaltung von Kombüse und Proviantlasten unter Einhaltung der Hygienevorschriften
- Tägliche Überprüfung des Frischproviants und der Tiefkühlräume
- Meldung von Mängeln an Einrichtungen und Geräten der Kombüse an die Schiffsleitung
- Ordnung halten im Kombüsen- und Proviantlastenbereich
- Bestellung für den Nachfolgetörn in Absprache mit dem Kapitän und Übergabe der Bestands- und Bestelllisten an den Nachfolger
- Reinigung und Desinfizierung der Arbeitsgeräte, Arbeitsflächen, Maschinen und Kombüse nach Bedarf, täglichem Arbeitsende und Großreinschiff
- Bestandsaufnahme des Proviants zum Ende des Törns
- Mitteilung über Proviant mit nur noch kurzem MHD an den Nachfolger
- Übergabeprotokoll Kombüse mit Unterschrift Koch/Kochsmaat an den Nachfolger und die Schiffsführung
Verproviantierung:
- Die angelieferte Ware wird außerhalb des Schiffes von der Umverpackung befreit und in rote Kisten verbracht. Die Stauung in die dafür vorgesehenen Lasten erfolgt nach Stauplan.
- Die Ware wird auf MHD, Beschädigungen, Verderb, Qualität und Menge überprüft
- Bei der Kühl / Tiefkühlware wird die Temperatur der Ware wie des Transportmittels festgestellt und dokumentiert
- Bei der Annahme der Waren wird entsprechendes Personal/Trainees bereitgestellt und der Bootsmann oder eine eingewiesene Person übernimmt die Führung des Lastkrans
Schiffsärzte sind Mitglieder der Schiffsführung und übernehmen Tätigkeiten in der Schiffssicherheitsrolle. Meist wird er für die 8-12 Wache eingeteilt. Ärzte müssen für eine Registrierung zum Schiffsarzt/-ärztin der ALEXANDER von HUMBOLDT II durch die DSST folgende Voraussetzungen erfüllen (angelehnt an § 19 MariMedV):
- Vorlage einer gültigen deutschen Seediensttauglichkeit für den Decksdienst und übrigen Schiffsdienst
- Vorhandensein eines gültigen und vom BSH anerkannten Sicherheitslehrganges (Basic Safety Training) mindestens für die Passagierschifffahrt
- Vorlage der Approbationsurkunde und Nachweis der Facharztanerkennung für Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Chirurgie oder Innere Medizin
- Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ oder Fachkundenachweis „Rettungsmedizin“ und Nachweis aktueller Kenntnisse der Akut- und Notfallversorgung
- Praktische Erfahrungen auf einem Seeschiff und umfassende Kenntnisse der gesundheitlichen Anforderungen im Schiffsdienst, was durch einen Törn als Trainee auf der ALEXANDER von HUMBOLDT II und einen Einweisungstörn (insgesamt 14 Tage) als Schiffsarzt/-ärztin durch den medizinischen Dienst der DSST (Medical Team) nachgewiesen werden muss
- Bereitschaft zur Registrierung als Schiffsarzt der BG Transport und Verkehr (§ 28 des Seearbeitsgesetzes)
Aufgaben des Schiffsarztes:
- Führen der Bordapotheke gemäß „Stand der medizinischen Erkenntnisse“ in aktueller Version des Verzeichnis A2 mit Überwachung des Medikamentenbestandes sowie der medizinischen Geräte und der Bestandsaufnahme am Ende des Törns und Übergabeprotokoll an den medizinischen Dienst der DSST (Medical Team)
- Überwachung und Bearbeitung des aktuellen Hygieneplanes der ALEXANDER von HUMBOLDT II mit protokollierten Hygienekontrollen
- Fachliche Beratung der Schiffsführung zu medizinischen und hygienischen Fragestellungen
- Führen des Bordhospitals mit Erstellung sämtlicher Dokumente für den Schiffsbetrieb ggf. in Zusammenarbeit mit dem/ Verwalter/in
- Fortlaufende Überprüfung der Seediensttauglichkeit der angeheuerten und fahrenden Besatzung und Trainees
- Übernahme der Tätigkeiten, welche in der Schiffssicherheitsrolle und im Schiffshandbuch beschrieben werden
- Die Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen und die Teamfähigkeit werden vorausgesetzt
- Er hat auch immer ein Ohr für persönliche, vertrauliche Gespräche
Besetzungsvoraussetzungen:
Die Übernahme als Wirtschafter kann auf Empfehlung des Steuermanns und Kapitän grundsätzlich nach einer Fahrtzeit von einem Monat als Trainee, in denen er schiffsspezifische Erfahrungen gesammelt hat, erfolgen.
Weitere Voraussetzungen:
- Gute Kenntnisse in Hauswirtschaft
- Organisationstalent
- Erfahrung im Umgang mit anderen Menschen/Gruppe
- Belastbarkeit
Er muss an einem speziellen mit der DSST abgestimmten Schiffssicherheitslehrgang im Sinne von Abschnitt A-VI/1 des STCW-Codes an einer anerkannten Ausbildungsstätte teilgenommen haben. Die Vorlage eines gültigen Gesundheitsattestes.
Verantwortlichkeit und Aufgaben:
- Der Wirtschafter ist dem Kapitän direkt unterstellt
- Er fährt in der Regel wachfrei
- Organisation der Backschaft (Oberbackschafter)
- Anleitung der Trainees in der Backschaft und bei weiteren Aufgaben unter Deck
- Koordination der Unterstützung für die Kombüse
- (bei Bedarf) Bedienung der Waschmaschinen (Waschfee)
- Ausgabe von Putz- und Reinigungsmitteln
- Wartung/Reinigung von Kaffeemaschine, Spülmaschine etc. (nach Bedarf)
- Bestandskontrollen Reinigungsmittel
Aber es ist nicht genug zu klagen, sondern man muß arbeiten, den Klagen abzuhelfen.
Alexander von Humboldt (1769-1859) deutscher Naturforscher und Geograf
Tagesablauf und Aufgaben eines Trainees
Neben den vielen anderen alltäglichen Aufgaben auf dem Schiff, prägt der Wachablauf das maßgebliche Tagesgeschehen der tatkräftigen Crew. Jede Wache besteht aus einer Gruppe von bis zu 18 Trainees, einem Steuermann, einem Toppsmatrosen sowie mehreren Matrosen und Leichtmatrosen.
Unter Anleitung des Toppsmatrosen befindet sich die Wache an Deck und ist für die Bedienung der Takelage, das Steuern des Schiffes und das Besetzen des Ausgucks verantwortlich. Die beiden anderen Wachgruppen haben während dieser Zeit „Freiwache“. Sie können die Freizeit genießen, schlafen, sich seemännische oder nautische Fähigkeiten beibringen lassen oder einfach Spaß mit ihren Crewkameraden haben. In besonderen Situationen kann es zu all-hands-Manövern kommen. Dabei sind alle Wachen an Deck.
Die gesamte Crew wird in drei Wachen eingeteilt:
- 0 – 4 Wache (Wachzeit von 0 – 4 Uhr und 12 – 16 Uhr)
- 4 – 8 Wache (Wachzeit von 4 – 8 Uhr und 16 – 20 Uhr)
- 8 – 12 Wache (Wachzeit von 8 – 12 Uhr und 20 – 24 Uhr)
Der Rudergänger wird für jeweils eine Stunde von der diensthabenden Wache gestellt. Pro Wache werden also 4 Rudergänger benötigt. Nach Anweisung des Steuermannes steuert der Rudergänger das Schiff. Eine konzentrierte Tätigkeit, an die sich jeder aber schnell gewöhnt.
Ähnlich wie der Rudergänger wird der Ausguck von der diensthabenden Wache stundenweise besetzt. Er steht am Bug des Schiffes und meldet dem Steuermann alle Hindernisse, Seezeichen, Treibgut oder entgegenkommenden Schiffe. Auch im Zeitalter des Radars ist das sehr wichtig.
Über Bord gefallene Container, Treibnetze, kleine Bojen oder Sportboote in Küstennähe sind auf dem Radar nicht zu sehen. Hier trägt der Ausguck Verantwortung für das ganze Schiff und die Crew.
Die Backschaft ist für die Unterstützung des Kochs zuständig und wird jeden Tag neu eingeteilt. Dazu werden mehrere Crewmitglieder pro Wache aus dem Wachdienst herausgelöst. Je nach Länge des Törns, ist man 1 bis 2 Tage pro Törn zur Backschaft eingeteilt. Aufgaben sind Vorbereitung der Mahlzeiten in Absprache mit dem Smut (Tisch decken, Proviant aus der Last holen), Bedienung der Spülmaschinen und Aufklaren der Messe nach der Mahlzeit, sowie Reinigung der Gemeinschaftsräume und Betriebsgänge.
Eine freundliche und gut gelaunte Backschaft hebt die Stimmung aller und macht den Backschaftern selbst Spaß.
- 0:00 Uhr Wachwechsel
- 4:00 Uhr Wachwechsel
- 7:00 Uhr Allgemeines Wecken
- 7:30 – 8:00 Uhr Frühstück
- 8:00 Uhr Wachwechsel
- 8:00 – 8:30 Uhr Frühstück für 4 -8 Wache
- 11:15 – 11:30 Uhr Briefing zu aktuellem Wetter, Route, geplanten Manövern, etc.
- 12:00 Uhr Wachwechsel
- 12:00 – 12:30 Uhr Allgemeines Mittagessen
- 15:30 Uhr Coffee-Time nach Bedarf
- 16:00 Uhr Wachwechsel
- 17:30 – 18:00 Uhr Allgemeines Abendessen
- 20:00 Uhr Wachwechsel